Allgemeine Geschäftsbedingungen

    (Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zinzius GmbH, Hauptstrasse 5, 35713 Eschenburg)

    1. Definitionen
      1. Sie, der Kunde, der als Unternehmer oder Verbraucher Produkte von der Zinzius GmbH erwirbt.
      2. Verbraucher in dem hier verwendeten Sinne ist eine natürliche Person, die Produkte zu einem Zweck erwirbt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen ist.
      3. Wir sind die Zinzius GmbH, Hauptstraße 5, 35713 Eschenburg sowie unsere Servicepartner.
      4. Auftragsbestätigung, ist eine seitens der Zinzius GmbH zugesandte Bestätigung der von Ihnen bestellten Produkte.
      5. Preis ist der in der Auftragsbestätigung Genannte oder der, welcher im Falle der Nicht- Versendung bei Abnahme vereinbart ist.
      6. Produkte sind die im Angebot und/oder in der Auftragsbestätigung Genannten; entweder Computer-Hardware-Produkte, Integrationsprodukte, Computer-Software-Produkte und/oder Serviceleistungen.
      7. Integrationsprodukte sind entweder Produkte von Drittherstellern, die in ihrem Auftrag zu einer neuen Sachgesamtheit zusammengefügt werden oder solche, die von Ihnen zum Zwecke der Integration zur Verfügung gestellt wurden.
      8. Der Service umfasst Reparatur- und Austauschdienstleistungen, die seitens der Zinzius GmbH entsprechend der vereinbarten Serviceleistungen durchgeführt werden.
      9. Serviceleistungen sind in Angebot und Auftragsbestätigung aufgeführte Dienstleistungen.
      10. Servicepartner sind von uns beauftragte Serviceunternehmen.
      11. Software, umfasst in dem hier verwendeten Sinne, Betriebs- oder Anwendungssoftware.
    2. Geltungsbereich
      1. Alle unsere Lieferungen, Dienstleistungen und Angebote erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
        Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen stets einer ausdrücklichen Bestätigung der Zinzius GmbH.
      2. Abweichende Vorschriften, insbesondere Einkaufsbedingungen des Kunden, werden nicht anerkannt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen werden. Kollidieren diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit anderen Bedingungen, so gelten nicht das bürgerliche und Handelsrecht, sondern diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, es sei denn, es handelt sich um zwingende gesetzliche Vorschriften.
    3. Angebote und Vertragsschluß
      1. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sie sind lediglich Aufforderungen zur Abgabe von Angeboten in Form von Bestellungen oder Beauftragung. Der Kunde ist an sein Angebot 14 Tage ab Zugang der Bestellung oder Beauftragung bei uns gebunden. Bestellungen oder Beauftragung können, mündlich, per Internet, per Telefon oder Telefax erteilt werden. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn wir die Annahme des Angebotes innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigen oder die Leistung ausführen. Ausreichend ist die Absendung der Bestätigung oder der Ware oder die Vornahme der Leistung innerhalb dieser Frist. Telefonische Angaben durch uns sind unverbindlich. Sollte eine schriftliche Auftragsbestätigung erfolgen, prüfen Sie diese bitte aufmerksam und teilen uns unverzüglich etwaige Abweichungen zu Ihrer Bestellung schriftlich mit; vertragsbestimmend ist letztlich der Inhalt der Auftragsbestätigung.
    4.  Produktänderungen
      1. Äußerungen seitens der Zinzius GmbH oder ihrer Gehilfen, insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung der Waren, oder auf Grund eines Handelsbrauchs, gehören nur dann zur vereinbarten Beschaffenheit, wenn sie schriftlich in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung wiedergegeben sind. Garantien sind nur verbindlich, wenn und soweit sie in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung als solche bezeichnet werden und dort auch die Verpflichtung aus der Garantie im Einzelnen festgehalten ist.
      2. Technische und/oder gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben werden vorbehalten. Dasselbe gilt für den Fall von Abweichungen in Material, Maß, Gewicht, Farbe, Struktur, Konstruktion und/oder Modelltypen, die durch den Hersteller bzw. unseren Vorlieferanten erfolgen. Wird keine erhebliche Änderung vorgenommen und ist die Änderung bzw. Abweichungen für den Kunden zumutbar, kann der Kunde keine Rechte aus der Abweichung bzw. Änderung herleiten. Eine erhebliche Änderung bzw. unzumutbare Änderung liegt vor, wenn das geänderte Produkt eine geringere Funktionalität und Leistungen aufweist.
    5. Lieferung und Leistungszeit
      1. Lieferzeiten sind nur ungefähr vereinbart. Termine und -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich festzulegen. Ist die Verbindlichkeit nicht ausdrücklich vereinbart, so sind schriftlich festgelegte Liefertermine und -fristen im Zweifel unverbindlich. Werden nachträglich wirksam Vertragsänderungen vereinbart, so entfallen damit zugleich alle früher vereinbarten Liefertermine und -fristen. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf, der Liefergegenstand das Haus der Zinzius GmbH verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet ist.
        Im Fall des Versendungskaufes ist Lieferort, der in der Auftragsbestätigung Angegebene.
      2. Zinzius GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt, es sei denn, der Kunde hat erkennbar an der Teillieferung kein Interesse.
      3. Im Falle des Annahmeverzugs haben sie alle hiermit verbundenen Kosten, insbesondere Lagerkosten zu tragen. Zinzius GmbH kommt nur durch eine schriftliche Mahnung, die frühestens zwei Wochen nach Ablauf der unverbindlichen Lieferfrist erfolgen darf, in Lieferverzug. Sie sind verpflichtet, auf Verlangen von Zinzius GmbH innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich zu erklären, ob sie wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen oder auf der Lieferung bestehen. Zurücktreten können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur, so weit die Verzögerung der Lieferung von uns zu vertreten ist. Vertretenmüssen liegt nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit vor. Wird die geschuldete Lieferung durch unvorhersehbare unverschuldete Umstände verzögert wie zum Beispiel Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Transporthindernisse, behördliche Maßnahmen etc.- jeweils auch bei Vorlieferanten - so wie nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung, so sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder nach Wahl die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Bei Überschreitung der ursprünglich vereinbarten Lieferzeit um mehr als sechs Wochen und Verzug, ist auch der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
        Für den Fall schuldhafter Vertragsverletzung wird der dem Kunde zustehende Anspruch auf Schadensersatz, auf die Fälle begrenzt, in denen er in Erwartung der Erfüllung des mit uns geschlossenen Vertrages eigene Leistungsverpflichtungen gegenüber Dritten eingegangen ist und hieraus für den Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit Schadensersatzansprüche der Dritten gegen den Kunden entstanden sind. In jedem Falle gilt jedoch die Haftungsbegrenzung von X. dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
    6. Preise, Porto, Nachnahme 
      1. Die Preise für Produkte, Versand, ggf. Versicherung und Installationen sowie der Steuer, ergeben sich aus der Rechnung. Wir behalten uns vor, Preise im Falle der Änderung von Wechselkursen, Zöllen, Steuern, Fracht -und Versicherungskosten, Einstandskosten (zum Beispiel für Komponenten und Serviceleistungen) mit Wirkung für zukünftige Geschäfte entsprechend anzupassen.
        In den angegebenen Angebotspreisen sind Porto- und Verpackungskosten nicht enthalten.
    7. Versand, Gefahrtragung, Versicherung
      1. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Lieferungen erfolgen grundsätzlich ab Sitz der Zinzius GmbH. Die Gefahr des Unterganges oder der Beschädigung der Vertragsgegenstände, geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in welchen wir die Vertragsgegenstände an einem Spediteur oder Frachtführer übergeben haben, spätestens jedoch mit Verlassen des Hauses; dies gilt auch dann, wenn wir auf Wunsch des Kunden durch einen Spediteur oder durch eigenes Personal die Anlieferung der Vertragsgegenstände beim Kunden übernommen haben. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Bei Beförderung durch eigenes Personal, haften wir nur für grobes Verschulden unserer Mitarbeiter.
        Der Kunde hat auch die Möglichkeit, die Ware vor Ort abzuholen. Hierbei ist die Ware dann bar zu bezahlen.
      2. Eine Versicherung gegen den Verlust oder die Beschädigung der Ware auf dem Transportweg wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten abgeschlossen.
    8. Zahlungsbedingungen
      1. So weit nichts anders vereinbart ist, sind die gelieferten Waren sofort ohne Abzug in bar zu bezahlen. Wir behalten uns vor, Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorkasse auszuführen.
      2. Eventuell vorgenommene Skontoabzüge sind unzulässig, wenn aus einer früheren Rechnung noch eine Schuld besteht. Eingehende Zahlungen werden stets auf die ältere Schuld angerechnet. So weit bezüglich einer älteren Schuld bereits Kosten und/oder Zinsen entstanden sind, werden die Zahlungen zunächst auf die Kosten und dann auf die Zinsen verrechnet. Dies gilt nicht bei anders lautender Zahlungsbestimmung des Kunden. Skontoabzüge werden nur auf den sich nach Abzug eventueller Gutschriften ergebenden Bruttobetrag gewährt.
      3. Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen. Sämtliche bei dem Einzug entstehenden Spesen oder sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Derartige Spesen und Kosten sind ab sofort fällig.
      4. Eine Zahlung gilt erst dann als erbracht, wenn Zinzius GmbH darüber endgültig verfügen kann. Zahlungen per Verrechnungsschecks gelten erst mit der endgültigen Gutschrift auf dem Konto der Zinzius GmbH als geleistet.
      5. Der Kunde kommt in Verzug, wenn er bei einer Warenlieferung per Nachnahme die Annahme verweigert oder im Fall der Vorkasse oder Lieferung gegen Rechnung, die von ihm geschuldete Zahlung, trotz Mahnung ganz oder teilweise nicht leistet. Ab Verzugseintritt sind wir berechtigt, Zinsen mindestens in gesetzlicher Höhe zu berechnen, sofern nicht ein höherer Schaden nachgewiesen wird.
        Kommt der Kunde trotz Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen schuldhaft nicht nach oder liegt eine wesentliche Vermögensverschlechterung beim Kunden vor oder lag bei Vertragsschluss mangelnde Bonität vor, die uns jedoch aus Gründen nicht bekannt war und nicht bekannt sein konnte, die wir nicht zu vertreten haben, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld sofort fällig zu stellen, auch wenn bereits Schecks angenommen wurden.
        Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen und die Erfüllung ihrer Verpflichtungen bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verweigern. Wird einem solchen Verlangen binnen einer von uns gesetzten angemessenen Frist nicht nachgekommen, so sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Bei Zahlungseinstellung oder Überschuldung des Kunden entfällt die Pflicht zur Setzung einer Nachfrist.
        Im Fall des Zahlungsverzugs des Kunden sind wir zudem berechtigt, von diesem, die an den Kunden oder Lieferempfänger gelieferte Ware nach Ablauf einer angemessenen Frist herauszuverlangen. Der Kunde erteilt im Voraus seine Einwilligung für einen ggf. erforderlichen Wiederausbau von uns gelieferte Wahre. Die durch die Warenrücknahme entstehenden Kosten einschließlich der Kosten der Rücksendung, hat der Kunde zu tragen.
      6. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen unsere Zahlungsansprüche aufzurechnen, es sei denn, die Forderung des Kunden ist unstreitig oder rechtskräftig festgestellt. Der Kunde ist nicht berechtigt, unseren Zahlungsansprüchen Zurückbehaltungsrechte, auch aus Mängelrügen, entgegenzuhalten, es sei denn, sie resultieren aus demselben Vertragsverhältnis.
    9. Service
      1. Serviceleistungen werden durch Zinzius GmbH oder von uns beauftragte Servicepartner erbracht. Die Reaktionszeiten sind ungefähr vereinbart und können im Einzelfall variieren. Vereinbarte Reaktionszeiten gelten nicht für Ersatzteile/Komponenten, die zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Produkts nicht unbedingt erforderlich sind. Serviceleistungen können auch telefonisch oder über Internet erbracht werden. So weit vereinbart, können sie neben Instandsetzungsleistungen Installations-, Integrations-, Kennzeichnungs-, Entsorgungs-, Trainings- oder Beratungsleistungen umfassen. Im Falle des Austauschs von Komponenten-Geräten erlangen wir mit dem Ausbau/Austausch Eigentum an den ausgebauten/ausgetauschten Komponenten/Geräten. So weit nicht anderweitig vereinbart, sind die folgenden Leistungen nicht von Serviceleistungen umfasst: Fälle in denen gemäß den nachstehenden Vorschriften Ansprüche aus Sachmängel ausgeschlossen sind; Konfigurationsarbeiten; Standortwechsel von Produkten; vorbeugende Wartung (Instandhaltung); Ersatz von Verbrauchsmaterialien; Ersatz von Disketten; Arbeiten, die nicht zur Instandsetzung erforderlich sind; Arbeiten am elektrischen Umfeld des Kunden; Software- und/oder der Datenübernahme; Beseitigung von Kundenviren. Für diese Produkte gelten ausschließlich die Bestimmungen der Hersteller.
    10. Gewährleistung
      1. Software
        1. Es wird darauf hingewiesen, dass es nicht möglich ist, Software so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei ist. Unter dieser Einschränkung leisten wir die Gewähr, dass Software im Sinne der zum Zeitpunkt der Auslieferung an den Kunden gültigen Programmbeschreibung nutzbar ist und die dort zugesicherten Eigenschaften aufweist. Eine unerhebliche Minderung der Brauchbarkeit bleibt außer Betracht.
        2. Es wird gewährleistet, dass die Software auf einem geprüften Datenträger ordnungsgemäß aufgezeichnet ist. Ausgenommen hiervon sind vorinstallierte Programme.
        3. Erweist sich Software im Sinne von Ziffer 1 als nicht brauchbar oder im Sinne von Ziffer 2 als fehlerhaft, erfolgt innerhalb einer sechsmonatigen Gewährleistungsfrist, die mit der Übergabe der Software beginnt, eine Rücknahme der gelieferten Software durch uns und ein Austausch gegen neue Software gleichen Titels. Erweist sich auch dieses Software im Sinne von Ziffer 1 als nicht brauchbar oder im Sinne von Ziffer 2 als fehlerhaft und gelingt es uns nicht, die Brauchbarkeit mit angemessenem Aufwand und innerhalb eines angemessenen Zeitraums herzustellen, hat der Kunde oder Nutzer nach seiner Wahl, das Recht auf Minderung des Kaufpreises oder der Rückgabe der Software und Rückerstattung des Kaufpreises.
        4. Eine weiter gehende Gewährleistungspflicht besteht nicht. Insbesondere besteht keine Gewährleistung dafür, dass Software den speziellen Anforderungen des Kunden oder des Nutzers genügt. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für Auswahl, Installation und Nutzung sowie für die damit beabsichtigten Ergebnisse. Es besteht ferner keinerlei Gewährleistung für vom Kunden geänderte oder bearbeitete Fassungen von Software, so weit nicht nachgewiesen wird, dass vorhandene Mängel in keinerlei Zusammenhang mit den Änderungen oder Bearbeitungen stehen.
        5. Erkennbare Mängel müssen unverzüglich nach Ablieferung vom Kunden innerhalb von 10 Tagen schriftlich und dem Erscheinungsbild detailliert beschrieben gerügt werden. Versteckte Mängel können innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung nur berücksichtigt werden, wenn sie sofort nach Entdeckung ebenfalls schriftlich und im Erscheinungsbild detailliert beschrieben angezeigt werden. Für die Fristberechnung gilt der Tag der Anlieferung und der Tag des Eingangs der Mängelrüge.
      2. Hardware und Standardsoftware (nicht eigens für den Kunden hergestellte Software)
        1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Gefahrübergang.
        2. Der Kunde hat die ihm von uns gelieferte Ware unverzüglich bei Empfang auf vertragsgemäße Beschaffenheit und ordnungsgemäße Funktion zu untersuchen und uns unverzüglich, spätestens zwei Wochen nach Erhalt der Warenlieferung etwaige offensichtliche Mängel, Fehler oder Schäden schriftlich mitzuteilen. Für verspätet angezeigte Mängel, Fehler oder Schäden leisten wir keine Gewähr, es sei denn, diese waren bei ordnungsgemäßer Überprüfung durch den Kunden nicht festzustellen.
        3. Unsere Gewährleistungspflicht erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch unsachgemäße oder gewaltsame Bedienung, Nichtbefolgung der Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Über- beanspruchung oder sonstige Eingriffe in die gelieferte Ware durch den Kunden oder nicht zu unserem Verantwortungsbereich gehörige dritte Personen oder dadurch entstanden, dass an von uns gelieferten Artikeln Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder für diese Warenverbrauchsmaterial verwendet wurden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen. Für Schäden die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet. Eine Haftung für Integrationsprodukte erfolgt nicht. Ebenso wenig wird für Leistungen, die Ihren Vorgaben  entsprechend erbracht wurden, Gewähr übernommen.
        4. Wir leisten unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche nach Wahl des Kunden Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl, Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die Frist beträgt mindestens vier Wochen. Bei der Bemessung der Frist ist zu berücksichtigen, dass wir den Liefergegenstand unsererseits dem Hersteller/Lieferanten übersenden müssen.
      3. Sonstiges 
        1. Die vorstehenden Absätze regeln abschließend die Gewährleistung und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche sowie Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, auch für Mangelfolgeschäden, so weit nicht bestimmte Eigenschaften zur Absicherung hiergegen zugesichert worden sind, sowie an Rechtsgütern von 3. entstandenen Schäden, einschließlich entgangenen Gewinns, aus, so weit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Zinzius GmbH Organe oder leitenden Angestellten oder vorsätzliches Verhalten unserer sonstigen Erfüllungsgehilfen vorliegt.
        2. Ergibt die Überprüfung eines vom Kunden reklamierten Artikels, dass der vom Kunden geltend gemachte Fehler oder Schaden nicht vorliegt, sondern dass der Artikel mangelfrei ist, sind wir berechtigt, dem Kunden die Prüfkosten gemäß Einzelnachweis in Rechnung zu stellen.
        3. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen eines Mangels nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Ware oder bei arglistig verschwiegenen Fehlern und wegen Schäden an Gesundheit, an Leib und Leben bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
    11. Haftung 
      1. Für Schäden wegen Rechtsmängeln und Fehlens zugesicherter Eigenschaften sowie für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen auch seiner gesetzlichem Vertreter und leitenden Angestellten haftet die Zinzius GmbH unbeschränkt. Die Haftung für anfängliches Unvermögen wird auf das Überlassungsentgelt sowie auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen einer Softwareüberlassung und Hardwarelieferung typischerweise gerechnet werden muss, sofern nicht nachgewiesen wird, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als der vom Kunden Behauptete ist.
      2. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen haften Wir nur im Umfang der Haftung für anfängliches Unvermögen nach Ziffer 1.
      3. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist.
      4. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrenentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien (3-Generationen-System und Monatsspeicherung) eingetreten wäre. Die Pflicht des Kunden zu und regelmäßiger Datensicherung wird hierdurch nicht berührt. Für die Wiederbeschaffung von Daten haften wir jedoch nicht, wenn deren Verlust durch Viren, trojanische Pferde etc. verursacht wurde, die über einen Netzknoten von Telekommunikationsdiensteanbieter oder durch die Verwendung von nicht durch uns geprüfter Programme oder Dateien in Kontakt mit der Software kommen.
    12. Eigentumsvorbehalt 
      1. Das Eigentum an den gelieferten Produkten geht erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf Sie über. Sie sind nicht berechtigt, die Vorbehaltsware vor dem Übergang des Eigentums zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen oder zu verarbeiten oder umzugestalten. Sie dürfen die Vorbehaltsware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgang des weiterveräußern, treten jedoch bereits jetzt alle hieraus resultierenden Ansprüche gegen ihre Abnehmer zur Sicherung unserer Zahlungsforderungen an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Der Kunde kann die Freigabe von Vorbehaltsware verlangen, so weit der Wert der Ware die Summe der noch offenen Forderungen um 20 Prozent übersteigt. Sind Sie mit einer oder mehreren Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, stellen sie ihre Zahlungen ein oder ist über ihr Vermögen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt, dann dürfen sie nicht mehr über die Vorbehaltsware verfügen. Wir sind in einem solchen Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass wir vor eine Frist für die Leistungserbringung setzen müssen. Auch ohne zurückzutreten sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen oder ihre Befugnis zur Einziehung der Forderung aus der Weiterveräußerung zu widerrufen.
        Erlischt unser Vorbehaltseigentum durch Verarbeitung durch uns gelieferter Ware, so überträgt der Kunde bereits hiermit auf uns das Miteigentum, an der durch Verbindung entstandenen Sache. Die Übergabe wird dadurch ersetzt, dass der Kunde die durch Verbindung entstandene neue Sache für uns unentgeltlich mitverwahrt.
    13. Software, Urheberschaft
      1. Für die von uns mitgelieferte, nicht von uns selbst hergestellte Software gelten die Bestimmungen des jeweiligen Lizenzvertrags. Erforderliche Lizenzen, deren Bedingungen Sie zum Gebrauch der Software unterliegen, fügen wir den Produkten bei; die Lizenzbedingungen sind von ihnen zu akzeptieren.
        Manche Betriebs-System-Software erfordert es, dass sie zur erstmaligen Inbetriebnahme eines Gerätes die entsprechenden Lizenzbedingungen akzeptieren. Wenn sie sich in diesem speziellen Falle dafür entscheiden, die Bedingungen nicht zu akzeptieren, werden wir allenfalls die Rückgabe des gesamten, nicht in Betrieb genommenen Gerätes akzeptieren.
        Bei von uns hergestellter Software gilt:
      2. Vervielfältigungsrechte 
        1. Der Kunde darf die gelieferte Software vervielfältigen, so weit die jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung der Software notwendig ist. Zu den notwendigen Vervielfältigung zählen die Installation der Software vom Originaldatenträger auf den Massenspeichern der eingesetzten Hardware sowie das Laden der Software in den Arbeitsspeicher.
        2. Der Kunde kann zudem eine Vervielfältigung zu Sicherungszweck im vornehmen. Es darf jedoch grundsätzlich nur eine einzige Sicherungskopie angefertigt und aufbewahrt werden. Diese Sicherungskopie ist als solche der überlassenen Software gegenüber, eindeutig zu kennzeichnen.
        3. Ist aus Gründen der Datensicherheit oder der Sicherstellung einer schnellen Reaktivierung des Computersystems nach einem Totalausfall die turnusmäßigen Sicherung des gesamten Datenbestand einschließlich der eingesetzten Software unerlässlich, darf der Kunde Sicherungskopien in der zwingenden erforderlichen Anzahl herstellen. Die betreffenden Daten- träger sind entsprechend zu kennzeichnen. Die Sicherungskopien dürfen nur zu rein archivarischen Zwecken verwendet werden.
        4. Der Kunde ist verpflichtet, dem unbefugten Zugriff Dritter auf die Software sowie die Dokumentation durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Die gelieferten Originaldatenträger sowie die Sicherungskopien sind an einem gegen den unberechtigten Zugriff Dritter gesicherten Ort aufzubewahren. Die Mitarbeiter des Kunden sind nachdrücklich auf die Einhaltung der vorliegenden Vertragsbedingungen sowie den Bestimmung des Urheberrechts hinzuweisen.
        5. Weitere Vervielfältigungen, zu denen auch die Ausgabe des Programmcodes auf einen Drucker sowie das fotokopieren eines gegebenenfalls mitgelieferten Handbuch zählen, darf der Kunde nicht anfertigen. Gegebenenfalls für Mitarbeiter benötigte, zusätzliche Handbücher, sind über den Hersteller zu beziehen.
      3. Mehrfachnutzungen und Netzwerkeinsatz 
        1. Der Kunde darf die Software nur auf eine ihm zur Verfügung stehende Hardware einsetzen. Wechselt der Kunde die Hardware, muss er die Software von den bisher verwendeten Hardware-Komponenten löschen. Ein zeitgleiches speichern, vorrätig halten oder benutzen auf mehr als nur einer Hardware ist unzulässig. Möchte der Kunde die Software auf mehren Hardwarekonfigurationen zeitgleich einsetzen, etwa durch mehrere Mitarbeiter, muss er eine entsprechende Anzahl von Lizenzen erwerben.
        2. Der Einsatz der überlassenen Software innerhalb eines Netzwerkes oder einer sonstigen Mehrstations-Rechensystems ist unzulässig, sofern damit die Möglichkeit zeitgleicher Mehrfachnutzung des Programms geschaffen wird. Möchte der Kunde die Software innerhalb eines Netzwerks oder sonstiger Mehrstations-Rechensysteme einsetzen, muss er eine zeitgleiche Mehrfachnutzung durch Zugriffsschutzmechanismen unterbinden und der Zinzius GmbH eine besondere Netzwerkgebühr entrichten, deren Höhe sich nach der Anzahl der an das Rechensystem angeschlossenen Benutzern und gewünschten zeitgleichen Zugriffe bestimmt. Der Einsatz im Netzwerk ist erst nach der vollständigen Entrichtung der Netzwerkgebühr zulässig.
      4. Weitergabe von Software 
        1. Der Kunde ist berechtigt, die Software im Originalzustand und als Ganzes zusammen mit einer Kopie dieses Vertrags an einem nachfolgenden Nutzer abzugeben. Diese Berechtigung erstreckt sich nicht auf eine Weitergabe von Kopien oder Teilkopien von Software und auch nicht auf die Weitergabe der geänderten oder bearbeiteten Fassung oder davon hergestellte Kopien oder Teilkopien.
        2. Mit der Abgabe von Software geht die Berechtigung zur Nutzung auf den nachfolgenden Nutzer über, der damit im Sinne dieses Vertrags an die Stelle des Kunden tritt. Zugleich erlischt die Berechtigung des Kunden zur Nutzung.
        3. Mit der Weitergabe hat der Kunde alle Kopien und Teilkopien von Software sowie geänderte oder bearbeitete Fassungen und davon hergestellte Kopien und Teilkopien umgehend und vollständig zu löschen oder auf andere Weise zu vernichten. Dies gilt auch für alle Sicherungskopien.
        4. Ziffer 2.8 – 2.10 gelten auch, wenn die Weitergabe in einer zeitweisen Überlassung besteht. Die Vermietung von Software und von Teilen der Software ist ausgeschlossen.
      5. Andere Rechte 
        1. Alle weiter gehenden Rechte zur Nutzung und Verwertung der Vertragsgegenstände bleiben vorbehalten. Insbesondere haben weder der Kunde noch nachfolgenden Nutzer das Recht, Vervielfältigungstücke von Software in Originalfassung oder eine abgeänderte oder bearbeiteten Fassungen zu verbreiten, auch wenn sie solche Vervielfältigungstücke auf wesentliche Teile der geänderten Fassung beschränken. Unberührt bleiben die Verwertungsrechte des Kunden an eigenen Programmen, die unter bestimmungsgemäßer Benutzung der Software entwickelt oder betrieben werden, und an einen anderen Arbeitsergebnissen, die durch die Benutzung der Software erhalten bleibt
        2. Nach Verfügbarkeit einer neuen Version von Software hat der Kunde das Recht, die Software gegen entsprechende Vertragsgegenstände der neuen Version zu einem von der Zinzius GmbH listenmäßig angegebenen Update-Preis umzutauschen. Dem Umtausch unterliegt die Software als Ganzes, wie sie vom Kunden erworben wurde. Am Tag des Umtausches erlischt die Berechtigung des Kunden zur Nutzung der jeweiligen alten Programmstände der Software.
        3. Ergänzend gelten die allgemeinen Geschäfts- bzw. Vertragsbedingungen der Hersteller bzw. Lieferanten von Soft- und Hardware.
    14. Export 
      1. Die gelieferten Produkte können Technologien oder Software enthalten, die den auch jeweils anwendbaren Exportkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland sowie den Exportkontrollvorschriften der Länder, in die die Produkte geliefert oder in denen sie genutzt werden, unterliegen. Sie verpflichten sich, diese Bestimmungen zu beachten.
        Gemäß den vorstehend aufgeführten Exportbestimmungen, dürfen die Produkte insbesondere nicht an definierte Nutzer oder in definierte Länder oder andere Nutzer geliefert oder lizenziert werden, die in Aktivitäten im Zusammenhang mit Massenvernichtungswaffen oder Völkermord verwickelt sind. Ihnen ist bekannt, dass die Exportkontrollvorschriften abhängig von den erworbenen Waren unterschiedliche Beschränkungen vorsehen und regelmäßig geändert werden und sie erklären, vor jedem Export oder Reinport der Produkte, die jeweils aktuellen Vorschriften zu konsultieren. Bei Verletzung von Exportbestimmungen sind wir zu Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
    15. Datenschutz 
      1. Ihre Daten unterliegen im Rahmen der Abwicklung der Geschäftsbeziehung der elektronischen Datenverarbeitung. Wir werden bei Nutzung der personenbezogenen Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes beachten. Sie sind damit einverstanden, dass die personenbezogenen Daten in diesem Zusammenhang gegebenenfalls auch weitergeleitet werden. Selbstverständlich werden wir Ihren ausdrücklichen Wunsch, die Daten nicht für Zwecke des Direktmarketing zu nutzen, beachten.
    16. Ihre Rechte als Verbraucher 
      1. Auf die vorstehenden Bedingungen werde wir uns ihnen, dem Verbraucher gegenüber nicht berufen, so weit sie zu ihrem Nachteil von den §§ 433-435,437,439-443 BGB, sowie von den Vorschriften des Untertitels " Verbrauchsgüterkauf " des Bürgerlichen Gesetzbuches abweichen.
         Im Falle des Versandhandels, haben Sie als Verbraucher das Recht, den Vertrag ohne jede Begründung binnen 14 Tage ab Erhalt der Ware zu widerrufen. Wir erstatten den Kunden die von Ihnen geleistete Zahlung binnen 30 Tagen nach Erhalt der Widerrufserklärung, vorausgesetzt, dass die gelieferte Ware unbeschädigt in Verkaufsstellen im Zustand zurückgegeben wird. Die Kosten für die Rücksendung der Ware werden von uns erstattet. Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen für Sonderbestellungen, individuell gefertigte EDV-Anlagen und Computersysteme, Audio -, Daten- oder Videoaufzeichnungen oder Software, wenn die Versiegelung der Verpackung vom Kunden geöffnet wurde.
    17. Anwendbares Recht, Gerichtsstand 
      1. Es gilt deutsches Recht. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen. So weit sie kein Verbraucher sind, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der vorliegenden Geschäftsbeziehung Dillenburg (für amtsgerichtliche Streitigkeiten) bzw. Limburg (für land- gerichtliche Streitigkeiten).
    18. Verschiedenes 
      1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht. So weit in unwirksamen Klauseln ein wirksamer, angemessener Teil enthalten ist, soll dieser aufrechterhalten werden. Die Parteien verpflichten sich schon jetzt, für diesen Fall eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der weggefallenen Klausel am nächsten kommt.
      2. Wir sind berechtigt, einen Teil der Verpflichtung durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen. Sie sind nicht berechtigt Ansprüche aus dieser Vereinbarung abzutreten. Rücktritte bedürfen der Schriftform und sind per Einschreiben zu versenden.

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